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Lebensmittelüberwachung – Worauf kommt es an?

Die Aufgaben des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen mit Sitz in der Bahnhofsstraße in Bückeburg sind vielseitig. Neben dem Tierschutz und der Tierseuchenbekämpfung ist das Amt zudem für die Lebensmittelüberwachung zuständig. Mehr als 1000 planmäßige Kontrollen führt Sachgebietsleitung Dr. Kerstin Kuhn zusammen mit den vier Lebensmittelkontrolleuren in den verschiedensten Betrieben des Landkreises Schaumburg durch. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die Außendiensttätigkeiten des Amtes dieses Jahr jedoch eingeschränkt werden.

SW: Wie läuft die Lebensmittelkontrolle ab?
Dr. Kerstin Kuhn: Nachdem man sich die richtige Schutzkleidung angezogen hat, untersuchen wir zunächst die bauliche Substanz des Betriebes und die Einrichtung. So müssen z.B. sämtliche Oberflächen leicht zu reinigen sein, dürfen keine rostigen Stellen aufweisen und auch müssen an geeigneten Standorten genügend Handwaschbecken vorhanden sein. Im Rahmen der Prüfung der Einrichtung werden dann die darauf befindlichen Lebensmittel überprüft: u.a. auf ihr Verbrauchsdatum und ob sie bei der richtigen Temperatur gelagert werden. Auch die persönliche Hygiene der Mitarbeiter, die Arbeitsabläufe und wie hygienisch diese sind sowie das betriebliche Eigenkontrollsystem werden kontrolliert. Die Länge der Kontrolle richtet sich dabei ganz nach der Größe des Betriebes, die Regelmäßigkeit der Kontrolle anhand des „Hygiene-Risikos“ des Betriebes.

SW: Was versteht man unter „Hygiene-Risiko“?
Kuhn: Lebensmittelbetriebe werden entsprechend ihres „Hygiene-Risikos“ eingestuft. Die Überwachung erfolgt standardmäßig in einem Rhythmus, der an die jeweilige Risikogruppe angepasst ist. Das „Hygiene-Risiko“ an sich wird über Risikopunkte berechnet, beispielsweise die Art des Unternehmens oder die Art der hergestellten Produkte. So hat ein Betrieb, der nur verpackte, nicht kühlpflichtige Ware verkauft ein kleineres Risiko als ein Betrieb, der leicht verderbliche Produkte wie Hackfleisch selbst herstellt. Es gibt auch Risikopunkte, die der Lebensmittelunternehmer zum Teil selbst beeinflussen kann, z.B. die Verlässlichkeit des Unternehmens oder das Hygienemanagement. Aus diesen Risikopunkten ergibt sich letztendlich eine Frist, in der die nächsten Plankontrollen durchgeführt werden. Zusätzlich dazu können außerplanmäßige Kontrollen stattfinden, z.B. eine Nachkontrolle nach dem Feststellen von Mängeln oder nach Hinweisen von Verbrauchern.

SW: Wie oft im Jahr müssen Betriebe kontrolliert werden?
Kuhn: Betriebe mit hohem „Hygiene-Risiko“ werden alle drei bis sechs Monate kontrolliert, davon gibt es im Landkreis allerdings nur ein paar wenige. Die meisten Betriebe werden alle neun bis 18 Monate planmäßig kontrolliert. Dazu kommen Nachkontrollen, die gerade bei Betrieben mit Mängeln und somit einem hohem „Hygiene-Risiko“ oft notwendig sind.

SW: Gibt es eine Soll-Vorgabe an Kontrollen im Jahr?
Kuhn: Ja, anhand der Risikoklassen wird jedes Jahr neu berechnet, wie viele Plankontrollen in einem Jahr anstehen. Dabei wird jedoch nicht berücksichtigt, ob sich Betriebe „verbessern“ oder „verschlechtern“ und auch beziehen sich diese Soll-Zahlen nur auf die Plankontrollen und nicht auf die außerplanmäßigen Kontrollen. Für 2020 waren 1138 Plankontrollen geplant, 511 haben wir bisher durchgeführt [Stand 7. September 2020].

SW: Inwiefern beeinflusste die Corona-Pandemie die Lebensmittelkontrollen?
Kuhn: Gemäß eines Erlasses des Landwirtschaftsministeriums vom 17. März musste die Außendiensttätigkeiten für etwa zehn Wochen auf ein Minimum beschränkt werden, d.h. wir haben ausschließlich auf Verbraucherbeschwerden und auffällige Laborbefunde reagiert und stattdessen die Betriebe bei der Umstellung ihrer Prozesse auf „Corona-Bedingungen“ beraten. Die Soll-Vorgabe werden wir in diesem Jahr daher nicht mehr erreichen, da etwa ein Fünftel der Soll-Kontrollen ausgefallen sind, aber generell auch zahlreiche Betriebe wie Restaurants ihre Tätigkeit stark eingeschränkt hatten. Bis zum 31. Juli 2020 hatten wir beispielsweise 410 Plankontrollen durchgeführt, im vergangenen Jahr waren es bereits 695. Wenn Kontrollen aufgeschoben wurden, dann jedoch nur in Betrieben mit niedrigem „Hygiene-Risiko“. Erst ab dem 4. Mai konnten wir unsere Arbeit langsam wieder aufnehmen und ab dem 26. Mai konnten wir nach einem Erlass des Landwirtschaftsministeriums unsere Arbeit wieder routinemäßig fortführen. Text: jb / Foto: Adobe Stock/privat